Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abberufungsbeschluss hat mich nun endlich auch erreicht, nachdem es alle Medien bereits erhalten und veröffentlicht haben, war ich der letzte, bei dem die Nachricht eingegangen ist – pünktlich zum Reformationsfest.
Als wir gestern Abend vor der Kirche zu einer Mahnwache versammelt waren, fuhr ein Gottesdienstbesucher mit dem Auto in unsere Gruppe von ca. 40 Personen. Zwei Männer wurden von ihm offensichtlich vorsätzlich angefahren, nachdem er vorher mit fürchterlichem Gasgeben gedroht hatte. Zum Glück wurde der Zwischenfall von zwei Angestellten des Ordnungsamtes beobachtet, die den Fahrer in Obhut nahmen, bis die Polizei eintraf.
Einige der Demonstranten besuchten mit meiner Frau und mir den Gottesdienst. Die meisten erklärten, dass sie diese Kirche nicht mehr betreten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Pfarrer Rolf Thumm
RA Belitz zur Abberufung von Pfarrer Thumm
In Bezugnahme auf die Pressemitteilung der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Abberufung von Pfarrer Rolf Thumm erging am 29.10.2009 das nachfolgende Schreiben an die Evangelische Kirche im Rheinland. weiterlesen…
(ein Brief von Rieta Hakelberg)
Eitorf – 31. Oktober 2009
Als Neubürgerin in Eitorf und Mitglied der Ev. Kirche möchte ich mich heute zur Absetzung von Pfarrer Thumm äußern. Ich weiß über die näheren Umstände die dazu führten nicht viel, bin aber über die Rigorosität und Menschenverachtung einem Mann gegeüber, der so viele Jahre im Dienste der Kirche gewirkt hat, entsetzt. […]
Zur Absetzung von Pfarrer Thumm.pdf (vollständiger Brief als PDF-Datei)
Auf der homepage der Evangelischen Kirche Eitorf wurde heute die Pressemitteilung des Landeskirchenamts und eine Erklärung des Presbyteriums zur Abberufung von Pfarrer Thumm veröffentlich.
Die Abberufung ist beschlossen. Und wieder erfahre ich es aus den Medien. Dieses Mal durch einen Anruf des WDR. Dort ging per Mail der ganze Text des Beschlusses vom 27.10. ein.
gez.
Rolf Thumm
Seit 22 Jahren wirkt meine Frau, Angela Thumm, ehrenamtlich und unentgeltlich in der Gemeinde. Ihr Tätigkeitsfeld umfaßt:
- Vorbereitung und Durchführung von Seniorenfesten im Bürgerzentrum
- Seelsorgerliche Tätigkeit in den Heimen und im Krankenhaus, insbesondere Sterbebegleitung
- Eheberatung
- Beratung bei Eltern/Kind-Konflikten
- Leitung von Jugendfreizeiten
- Leitung von Seniorenfreizeiten
- Frauengottesdienste
Sehr geehrte Frau Thumm,
in den Jahren, in denen Ihr Mann als Pfarrer der Gemeinde gewirkt hat, haben Sie an seiner Seite vielfältige ehrenamtliche Aufgaben zum Wohle der Gemeinde übernommen. In der Konfliktsituation der letzten Jahre haben Sie allerdings wiederholt in der Öffentlichkeit gegen das Presbyterium agiert und damit zur Spaltung der Gemeinde beigetragen. Damit haben Sie die Grundlage für ein weiteres gedeihliches Wirken in unserer Gemeinde nachhaltig zerstört.
Wir bedauern, Ihnen deshalb ab sofort alle Tätigkeiten im Namen der Kirchengemeinde innerhalb wie außerhalb von Räumlichkeiten der Kirchengemeinde untersagen zu müssen.
Wir fordern Sie auf, die Ihnen für Ihre bisherige Tätigkeit ausgehändigten Schlüssel bis zum 2.11.2009 Frau Pfr. Pulwey-Langerbeins oder mir zurückzugeben. Andernfall behalten wir uns vor, die Schließanlage auf Ihre Kosten zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Für das Presbyterium
Sieglinde Henschel
(Vorsitzende des Presbyteriums)
Am heutigen Tage wurden die Schlösser an Kirchengebäude und Gemeindebüro ausgetauscht, um mir den Zugang zu versperren.
Nach Auskunft der Landeskirche bleibe ich ordinierter Pfarrer mit allen Rechten und Pflichten eines Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland. Der Beschluss in Bezug auf die Abberufung wird erst rechtskräftig nach Ablauf der Einspruchsfrist. Der Einspruch dagegen hat aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens. Sollte bei diesem Verfahren die Abberufung bestätigt werden kann dagegen Berufung eingelegt werden. Auch die Berufung hat aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens.
Gestern Abend wurde in der Kirche ein Satz aus dem Grundgesetz zitiert :
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Die Sprecherin stellte in einem weiteren Satz fest:
„In dieser Kirche wird die Würde unseres Pfarrers mit Füßen getreten.“
Sehr geehrter Herr Ziewer,
für Ihr Schreiben vom 15. Oktober 2009 bedanken wir uns.
Sie sprechen mit diesem Schreiben die Auseinandersetzung um die Kirchengemeinde in Eitorf in ihrem Verhältnis zu Pfarrer Thumm an. Wie Sie wissen, beschäftigt auch die Landeskirche dieser Vorgang schon seit längerer Zeit. Wir möchten Ihnen versichern, dass die Entscheidungen des Landeskirchenamtes keine Fragen der Schuldzuweisung gegenüber Pfarrer Thumm darstellen. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir Einzelheiten aus einer Personalangelegenheit Ihnen gegenüber nicht kundtun dürfen. Allerdings weisen wir den Vorwurf zurück, dass seitens der Landeskirche einseitige Machtausübung stattfände. Vielmehr haben wir uns an den Voraussetzungen und Erfordernissen des Kirchenrechts zu orientieren und demgemäß zu entscheiden.
Noch einmal möchten wir betonen, dass keine Fragen des persönlichen Verschuldens im Raum stehen. weiterlesen…
Düsseldorf, den 21.10.2009
Wie wir Ihnen mit unserem Schreiben vom 6. Oktober 2009 mitgeteilt hatten, sehen wir von unserer Seite keine Möglichkeit einer friedlichen Streitbeilegung. weiterlesen…