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Presbyterium lehnt einen Kompromiss weiter ab

2009 Oktober 16

Aufgrund der ablehnenden Haltung des Presbyteriums hinsichtlich der unterbreiteten Vorschläge zu einem allmählichen Ausscheiden von Pfarrer Thumm aus der Gemeindearbeit scheinen die Bemühungen um einen friedlichen Kompromiss im laufenden Abberufungsverfahren gänzlich gescheitert. Auf ein entsprechendes Schreiben der Evangelischen Kirche im Rheinland antwortete Rechtsanwalt Belitz am 16.10.2009 wie folgt:
20091016 – RA Belitz – Thumm gg EvKR.pdf

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Presbyterium reagiert ablehnend auf eine friedliche Lösung

2009 Oktober 14

Sehr geehrter Herr Belitz,

da ich Sie in den vergangenen Tagen leider nicht telefonisch erreichen konnte, wende ich mich nun auf diesem Wege an Sie.

Haben Sie zunächst vielen Dank für ihr Schreiben vom 28.09.2009, in welchem Sie Anregungen für eine befriedliche Konfliktbeilegung in obiger Sache machen.

Nach Erörterung mit der Vorsitzenden des Presbyteriums der Kirchengemeinde in Eitorf müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass das Presbyterium der Kirchengemeinde auf die Vorschläge von Pfarrer Thumm nicht eingehen kann.

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Erlebnisbericht Anhörung im Landeskirchenamt

2009 Oktober 1
von Rolf Thumm

Am Dienstag, den 1. September traf ich mit einem langjährigen Freund, Dr. Friedrich Wilhelm Fernau, im Landeskirchenamt ein. Im Foyer trafen wir dort Rechtsanwalt Belitz aus Schwerte. Pünktlich um 11.00 Uhr holte uns Iris Döring, Juristin und Theologin, neu im Dezernat 1, zuständig für das Abberufungsverfahren, eine sehr junge Frau, zum Gespräch nach oben. In ihrem Dienstzimmer wartete eine Sekretärin, die das Protokoll übernahm.

Nach der Vorstellung der Anwesenden beschrieb Frau Döring diese Anhörung als gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzung für eine Beschlussfassung der Kirchenleitung. Danach übergab sie mir das Wort mit der Aufforderung, „beschreiben Sie mal Ihre Gemeindearbeit“.

Während meiner Darstellung, ich sprach auch über die jahrzehntelange enge und gute Zusammenarbeit mit dem Presbyterium, unterbrach sie mich irgendwann und stellte fest: „Sie haben ja aber auch oft Alleingänge gemacht, schwerwiegende Dinge ohne das Presbyterium entschieden. Zum Beispiel haben sie alleine die Kirchenfenster bestellt.“ Ich öffnete meine Aktenordner, zog den betreffenden Beschlussauszug der Presbyteriumssitzung heraus und reichte ihn ihr an. Der Beschluss, Michele Canzoneri mit der Gestaltung der Kirchenfenster zu beauftragen, war einstimmig. Ich forderte sie auf, weitere derartige Punkte zu nennen, ich sei bestens ausgerüstet mit den Protokollen hierher gekommen, um jede Frage zu beantworten. Aber von Alleingängen könne keine Rede sein. Die Briefe an das Landeskirchenamt mit derartigen Inhalten seien allein Frucht der Verleumdungsstrategie der Presbyter und meiner Kollegin in der Öffentlichkeit. Sie stellte danach keine derartigen Fragen mehr.

Mein Anwalt nahm meinen Gedankenfaden regelmäßig auf und führte ihn juristisch weiter. Er war glänzend vorbereitet, hatte alle Vorgänge abrufbar im Kopf und agierte mit glänzender Rhetorik. Er stellte dar, welche Mühe wir uns gemacht hatten, vom Presbyterium das Zugeständnis der Gegendarstellung zur Erklärung vom 8. März zu fordern. Die Gegenseite habe nicht einmal geantwortet. Die Klage habe er postwendend einreichen wollen, aber sein Klient habe ihn zurückgehalten. Ich hätte, so der Anwalt immer nur reagiert, sei niemals offensiv vorgegangen. Aber die Vorgänge, die er in hinsichtlich derer auf dem Tisch habe, die meine Abberufung beschlossen hätten, seien strafrechtlicher Natur und würden ausreichen, ihn den Rest des Jahres zu beschäftigen. Er wolle das aber getrennt sehen von dem Abberufungsverfahren.

Ich wies darauf hin, dass ich vor einem halben Jahr im LKA, einige Zimmer weiter, ein Gespräch mit dem Juristenkollegen von Frau Döring, Herr Boecker, gehabt hatte. Inhalt des Gespräches war Korruption im Presbyterium und im Bauausschuss der Gemeinde. Ich wurde von ihm aufgefordert, die Bauakte

Eitorfs einzureichen. Wenn sich die strafrechtliche Relevanz bestätige, sei die Kirchenleitung gezwungen, von sich aus Klage gegen die betreffenden Personen einzureichen. Man könne strafrechtliche Vergehen im Rahmen der kirchlichen Arbeit als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht dulden. Ich hatte danach die so genannte Bauakte – es handelt sich eher um eine Loseblattsammlung – eingereicht. Dreimal musste ich in der Folge – dies geschah jeweils nach größeren zeitlichen Zwischenräumen – die schriftliche Bestätigung anfordern, dass die Unterlagen von mir eingegangen seien. Dann  erst erhielt ich  die schriftliche Antwort auf dem Dienstwege. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang – so erklärte ich in der Anhörung -, nämlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der Bestätigung – war der Abberufungsantrag auf dem Tisch und öffentlich.

RA Belitz wies daraufhin, dass ich bei den ganzen Auseinandersetzungen meinen Anwalt selber bezahlen müsse, während das Presbyteriumsmitglieder sich die Anwälte aus der Kirchenkasse finanzierten. Er bezeichnete das als Ungeheuerlichkeit.

Nach weiteren Erläuterungen und Klarstellungen meinerseits, ich beschrieb ausführlich den Werdegang des Konfliktes, erklärte Frau Döring nach etwas mehr als einer Stunde: „Wissen Sie, Ihre Erklärungen und Begründungen, das ist alles nicht wichtig. Der § 84 macht eine Begründung überflüssig. Fest steht, es gibt einen Konflikt in Eitorf. Gegen Sie wurde ein Abberufungsantrag gestellt, also wird das beschlossen.

An dieser Stelle schaltete sich Dr. Fernau ein. Er hatte bis dahin nur zugehört. Er beschrieb erst seine verschiedenen Verantwortungsbereiche im Bereich der Politik, später in der Wirtschaft. Er sprach von seiner jahrzehntelangen Kenntnis meiner Person, von meinen Fähigkeiten und Begabungen. Er sprach von Personalproblemen und wie damit umgegangen werden kann und muss. Er verwies darauf, dass die Kirchenleitung diesen Konflikt in Eitorf viel zu lange hatte währen lassen, ohne hilfreich und klärend einzugreifen. „Da sind schwerwiegende Fehler gemacht worden.“

Dann kam er auf Kirche zu sprechen. Nach seiner Meinung sei zu fragen, was man von Kirche erwarten könne im Umgang mit Menschen, die in Konflikten stehen. In diesem Fall sei es sicher die einfachste Lösung, abzuberufen. Aber wie wird man damit dem Betroffenen gerecht und seiner Familie. Was wird dabei aus der Gemeinde und dem dortigen Konflikt. Wie viele Menschen würden sich in der Folge einer solchen Abberufung von der Gemeinde abwenden oder der Kirche ganz den Rücken kehren. Er selber würde sich dann an Friedrich Nietzsche erinnert fühlen und nannte das betreffende Zitat: „Sie müssten erlöster aussehen, die Christen, wenn ich an ihren Erlöser glauben sollte.“ Nach seiner Meinung müsse Kirche mit einem solchen Konflikt anders umgehen als in Form einer Abberufung. Und er riet dringend dazu, eine friedliche Lösung zu suchen. Der Redebeitrag war sehr lange. Er wurde von keiner Seite unterbrochen. Frau Döring war davon sehr betroffen. Nach einer Weile sagte sie schließlich: „Ich danke Ihnen für diese Worte.“

RA Belitz verwies auf eine Flut von Prozessen, die auf den Abberufungsbeschluss folgen würden. Er beschrieb, dass ich in der Vergangenheit nie agiert, sondern immer nur reagiert habe. Das machte er an verschiedenen Beispielen deutlich. Er erinnerte auch daran, wie die Gemeinde in finanzieller Hinsicht mit mir  umgegangen sei. Beträge, die mir ganz eindeutig zustünden würden nicht gezahlt. Ob es die rückwirkend zu erstattenden Auslagen für die Amtsräume bis 1990 gehe, oder die Vermögensschäden, die wir durch den Schimmelbefall im Pfarrhaus Stiftstrasse erlitten haben, es werde überall gemauert und blockiert. Ich fragte Frau Döring, ob ihr der Verzicht auf  fast 30.000,- € leicht fallen würde, wenn sie gerade gezwungen gewesen wäre, ein Haus zu bauen, weil die Gemeinde kein bewohnbares Objekt angeboten hatte.

Im Folgenden wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Frau Döring wies darauf hin, dass ich ab Mai 2010 ohne finanzielle Verluste, ohne Abzüge bei der Pension in den Ruhestand gehen könnte. Ab sofort würde ich freigestellt. Das lehnte ich ganz eindeutig ab mit der Begründung, ich müsse erst die Arbeiten, die ich begonnen habe, zu einem guten Ende führen. Als Beispiel nannte ich die Konfirmandenarbeit, von der ich die feste Absicht hätte, sie mit der Konfirmation im Mai abzuschließen, die Trauungen und Taufen, die ich zugesagt und vereinbart hatte. Ich beschrieb, dass ich mich seit geraumer Zeit ohnedies fast ausschließlich auf Seelsorge und Verkündigung konzentriert hätte. Aus Verwaltungsfragen hielte ich mich seit langem heraus. Dann machte ich einen Vorschlag, ein Friedensangebot,  das mir inhaltlich allerdings nicht leicht fiel. Dabei fragte ich nicht danach, wer die Verantwortung für die Spaltung der Gemeinde trug, wer sie bewusst und vorsätzlich herbeigeführt hatte und das ich in dieser Sache das Opfer war. Mein Angebot hatte einzig den Zweck, die Gemeinde heil aus dem Konflikt hervorgehen zu lassen, sie nicht in monate- und jahrelange Auseinandersetzungen zu verwickeln.  Ich könne mir durchaus vorstellen, – so sagte ich -, mich zu einem festzulegenden Zeitpunkt ca. Mitte 2010 aus der Gemeindearbeit in Eitorf zu verabschieden.  Nicht um dann in den Ruhestand zu gehen, sondern um danach bis zum 65- zigsten Lebensjahr eine

Tätigkeit im Bereich der Landeskirche wahrzunehmen. Eine solche Lösung fand im Kreis allgemeine Zustimmung. Und es herrschte Erleichterung bei allen Gesprächsteilnehmern, dass nun gemeinsam eine kirchliche, christliche, friedliche Lösung angestrebt wurde, anstatt in Streit und Unfrieden auseinander zu gehen.

Es wurde vereinbart, dass ich bis Ende September meine konkreten Vorstellungen, was den Abschluss meiner Gemeindearbeit angeht, aber auch die Fortsetzung meiner Tätigkeit im Bereich der Landeskirche – beides zu verstehen als Vorschläge und Diskussionsgrundlage – durch meinen Anwalt an das Landeskirchenamt übermitteln werde.

Meine Vorschläge wurden mit Schreiben vom 29. September 2009 durch Rechtsanwalt Belitz weitergereicht. Er ist im Wortlaut auf der Homepage nachzulesen. Die Reaktion des Presbyteriums, an das mein Friedensangebot weitergeleitet wurde, war ablehnend. Von der anderen Seite gab es zu keinem Zeitpunkt irgendein Friedensangebot. Stattdessen wird in immer neuen öffentlichen Erklärungen von Frau Henschel – zuletzt im Gemeindebrief zu Weihnachten – gestreut, das Ehepaar Thumm trage Unfrieden in die Gemeinde, nachdem es zuvor alle Friedensangebote der Gemeinde abgelehnt habe.

Wo bleibt die Wahrhaftigkeit, wenn man so mit der Wahrheit umgeht. Wo bleibt die Glaubwürdigkeit von Kirche?

gez.
Rolf Thumm

Aufgaben der zu Ende gehenden Gemeindearbeit

2009 September 29

Nach der Anhörung von Pfarrer Thumm im laufenden Abberufungsverfahren wurde vereinbart verstärkt nach einer friedlichen Lösung zu suchen. Im Zuge dessen ist Pfarrer Thumm gebeten worden Vorschläge zu unterbreiten, wie er sich ein friedliches und würdevolles Ausscheiden aus der Gemeindearbeit vorstellen könne. Darauf aufbauend sollte mit allen beteiligten Parteien nach einem möglichen Kompromiss gesucht werden. Entsprechend erging nachfolgendes Schreiben am 28.09.2009 an die Evangelische Kirche im Rheinland.

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Entgegnung zum Antrag von Presbyterium und Kreissynodalvorstand

2009 August 31

In dem Gemeindebrief Ausgabe Nr. 1 /2009 Passion und Ostern ist auf Seite 7 bis 12 eine Erklärung des Presbyteriums abgedruckt worden, in der in Bezug auf meine Person unrichtige Behauptungen gemacht werden. Auf dieser Erklärung fußt die Behauptung der Ungedeihlichkeit und die Beantragung der Abberufung. Im Folgenden stelle ich die falschen Behauptungen richtig. weiterlesen…

Stellungnahme von Pfarrer Thumm zum Antrag auf Abberufung

2009 Juli 29

Zum Antrag auf Abberufung nehme ich wie folgt Stellung:

Ich halte den Antrag für unbegründet und willkürlich. Im Folgenden werde ich darlegen, dass das Presbyterium seit längerer Zeit versucht, Argumente für die Ungedeihlichkeit des Verhältnisses zu konstruieren und die Situation der Ungedeihlichkeit provokativ herbeizuführen. weiterlesen…

Schreiben von Fam. Knabenschuh an Herrn Dembek

2009 Mai 19
von Familie Knabenschuh

Eitorf, den 19.05.2009

Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland
Herrn Oberkirchenrat Jürgen Dembek
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf

Kirchengemeinde Eitorf

hier: Antrag des Presbyteriums auf Abberufung von Pfarrer Thumm

Sehr geehrter Herr Dembek,

nach der letzten Gemeindeversammlung, auf der wir unsere Belange bereits nicht angemessen berücksichtigt fanden, nachdem das Bezugsschreiben, in dem wir um Unterstützung bei der Bewältigung der Krise baten, bis heute unbeantwortet geblieben ist, und nachdem das Presbyterium tatsächlich beschlossen hat, den oben genannten Antrag auf Abberufung unseres Pfarrers Thumm zu stellen, wenden wir uns mit unserem Anliegen nun direkt an Sie.

Einen Leserbrief auf die diversen Artikel der letzten Tage in dieser Angelegenheit begannen wir mit „Und so fühlen sich Betroffene, Angehörige der Kirchengemeinde: Ich möchte schreien, aber mir fehlen die Worte!“.

Wir finden heute ein Presbyterium vor, in dem sich kaum noch von der Kirchengemeinde gewählte Vertreter befinden. Dieses Presbyterium erklärte uns auf der Gemeindeversammlung, dass unser Pfarrer „alle Bemühungen des Zusammenkommens von Seiten des Presbyteriums zurückgewiesen habe und deshalb für die Gemeinde nicht mehr tragbar sei“. Zuletzt, vor wenigen Tagen, mussten wir erfahren, dass dieses Presbyterium nun wahrhaftig beschlossen hat, die Abberufung unseres Pfarrer zu beantragen, weil es „keine Chance mehr für ein gedeihliches Wirken seinerseits sieht“.

Uns fehlen die Worte. Wie viele andere Gemeindemitglieder kennen wir Pfarrer Thumm als einen Menschen, der sich durch sein Wirken in der Kirchengemeinde über lange Jahre verdient gemacht hat; wir schätzen ihn über alles und ohne jede Einschränkung und sehen ihn als Herz und Motor unserer Kirchengemeinde.

Entsprechend unzufrieden waren wir über den Ablauf und Ausgang der letzten Gemeindeversammlung und entsprechend sprachlos sind wir also, seit wir von dem Antrag des Presbyteriums auf Abberufung unseres Pfarrers wissen.

Bereits auf der Gemeindeversammlung hatten, wie Sie es als Moderator der Veranstaltung ja erlebt haben, einige Gemeindemitglieder, die wie wir Pfarrer Thumm und sein Tun schätzen, auch solche, die die Interna bestens parat haben, zum Ausdruck gebracht, dass die Vorwürfe weder glaubhaft noch stichhaltig seien. Leider fanden sie nicht viel Gehör. Als wir von der neusten Aktion des Presbyteriums erfuhren, trafen wir uns, wie Sie sicherlich auch wissen, mit vielen anderen Gemeindemitgliedern vor unserer Kirche, um deutlich zu machen, dass wir eine Abberufung unseres Pfarrers für Unrecht hielten und niemals befürworten würden. Aber man hatte uns nicht gehört, das Presbyterium tagte (anders als angekündigt) an einem anderen Ort, um den besagten Beschluss zu fassen. Das Gremium, das uns vertreten sollte, ignorierte uns und entschied über unsere Köpfe hinweg. Wir sind erschüttert und wütend. Wir sehen uns durch dieses Presbyterium nicht mehr vertreten und möchten in einem demokratischen Prozess gemeinsam mit allen Gemeindemitgliedern eine neue Vertretung wählen können.

Bis heute übt sich die Kirchenleitung leider in Zurückhaltung, wir wünschen uns sehr, dass sie endlich die Initiative ergreift und für eine Neuwahl des Presbyteriums den Weg ebnet. Insbesondere wünschen wir uns aber von Herzen, dass sie sich schützend vor unseren Pfarrer stellt und weiteren Schaden von ihm abwendet!

Mit freundlichen Grüssen
Karin Knabenschuh & Martin Knabenschuh


Anlage: Schreiben an den Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 10.03.2009

Haus des Friedens wird zum Schlachtfeld

2009 Mai 18
von Familie Knabenschuh

Presbyterium übt sich in christlicher Nächstenliebe (Leserbrief)

Wir möchten schreien, aber uns fehlen die Worte ob der zweifelhaften Machenschaften in der evangelischen Kirchengemeinde Eitorf.

Im Presbyterium bestanden seit Jahren Spannungen. Vor seiner letzten Wahl gelobten alle Kandidaten, wieder friedlich miteinander umzugehen. Aber schon bald danach zogen sich die „neuen“ Mitglieder zurück, weil die Altpresbyter den Streit unvermindert fortsetzen und sich weiterhin gegen Pfarrer Thumm stellten. weiterlesen…

Streit um Pfarrer zieht weiter Kreise

2009 Mai 17
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Im Streit zwischen dem Presbyterium und Pfarrer sind nun auch die Jüngsten betroffen: Der Ehefrau von Pfarrer Thumm und der (ehemaligen) Presbyterin Heike Wagner wurde untersagt, den Kindergottesdienst abzuhalten.

Eitorf – Nachdem am Samstag erneut Anhänger von Pfarrer Rolf Thumm vor der Kirche demonstriert haben, wurde Pfarrer-Ehefrau Angelika Thumm und der zurückgetretenen Presbyterin Heike Wagner untersagt, weiterhin den Kindergottesdienst in der Sieggemeinde abzuhalten. Wagner soll sich deshalb an den Superintendenten Hans Joachim Corts gewandt haben.[…]

Den vollständigen Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers können sie hier lesen:
„Streit um Pfarrer zieht weiter Kreise“

An die Redaktion des Rhein-Sieg-Anzeigers

2009 Mai 17
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am gestrigen Tage fand in Eitorf erneut eine Demonstration gegen die Entscheidung des Presbyteriums statt, die Abberufung von Pfarrer Rolf Thumm zu beantragen. Der WDR, Lokalzeit Bonn, berichtete darüber. Da ich keinen Vertreter Ihrer Redaktion erkennen konnte, sende ich Ihnen die gleichen Unterlagen zur Kenntnis, die der WDR und andere Pressevertreter erhalten haben.

Das Thema bekommt neue Dimension dadurch, dass es einen Eilbeschluss des Presbyteriums geben soll, der Frau Thumm und der zurückgetretenen Presbyterin Frau Heike Wagner die Durchführung des Kindergottesdienstes untersagt. Zumindest hat Frau Pfarrerin Pulwey- Langerbeins dieses Verbot gegenüber Frau Wagner ausgesprochen. Frau Wagner hat deshalb heute diese Aufgabe nicht wahrnehmen können.

Begründung: Frau Pulvey-Langerbeins fühlt sich von beiden Damen bedroht, da diese vor dem Pfarrhaus, Wohnung von Pulvey-Langerbeins, demonstriert haben. (Siehe dazu mein am 16.05. veröffentlichter Leserbrief). Der Superintendent, Herr Corts, ist aufgefordert dienstaufsichtsrechtlich einzuschreiten. Es wirft ein schlimmes Licht auf die Evangelische Kirche, wenn Mitgliedern ihre Rechte innerhalb der Kirche versagt werden, weil sie ihre grundgesetzlich garantierten Rechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Gotter