Logostreit
Am 3. März veröffentlichte das Presbyterium seine 8-seitige „Erklärung“, in der öffentlich schwere Vorwürfe gegen mich erhoben wurden. Auf der Gemeindeversammlung am 8. März verlas man 45 Minuten lang in verteilten Rollen die „Erklärung“. Noch vor Beginn der Versammlung im Bürgerzentrum wurde sie an alle Presseorgane verteilt. Derselbe Inhalt wurde in Form von 2200 Gemeindebriefen an die Haushalte der Gemeinde verteilt. Am 8. März um 12.30 Uhr war die Erklärung weltweit im Internet nachzulesen. Mein Ruf wurde durch den Inhalt der Erklärung nachhaltig beschädigt. Klares Ziel der Presbyter: Entfernung des Pfarrers aus dem Dienst der Kirchengemeinde. Wirkung auf den Betroffenen: voraussichtlicher Verlust der Pfarrstelle in Eitorf. Ergebnis für die Eitorfer Kirche: Von allen Beteiligten nicht wieder gutzumachende Spaltung der Gemeinde und langfristig Verlust jeder Glaubwürdigkeit von Kirche.
Am 20. Mai gingen Frau Henschel und Pfarrerin Pulwey-Langerbeins per Boten identische Schreiben von mir mit der Forderung nach presserechtlicher Gegendarstellung zu. Außer der kurzen Notiz, man müsse dazu rechtlichen Rat einholen, kam keine Reaktion von dieser Seite. Der rechtliche Rat bestand offenbar in dem Versuch, die Gegendarstellung durch langfristige Verzögerung zum Scheitern zu bringen. Da ich im Juni in Urlaub war, hatte dieser Plan Erfolg: die Frist für die Klage wurde überschritten. Somit entfiel die presserechtlich gebotene Gegendarstellung.
Als Ersatz dafür entstand die Broschüre „Wohin treibt unsere Kirche“. Sie hatte die angestrebte Richtigstellung der Behauptungen des Presbyteriums in der Öffentlichkeit zum Ziel.
Trotz klarer Anweisung an die Druckerei, die Druckerzeugnisse an meine private Adresse zu liefern, wurden die 1.200 Broschüren versehentlich an die Kirchengemeinde ausgeliefert. Auf wiederholte Aufforderung der Druckerei, die Broschüren herauszugeben, gab man keine Antwort, sondern spielte wieder auf Zeit. Mehr als vier Wochen ließ sich Frau Henschel am Telefon verleugnen oder legte auf, wenn sie von Mitarbeitern der Druckerei erreicht wurde. Dieses Verhalten ist möglicherweise von strafrechtlicher Relevanz. Nur mit massivem Druck und der Androhung von juristischen Mitteln gelang es der Druckerei, die Druckerzeugnisse herauszubekommen und bei uns anzuliefern.
Noch bevor wir jedoch eine Chance zur Verteilung hatten, erwirkte RA Habermann im Auftrag des Presbyteriums eine einstweilige Verfügung gegen die Auslieferung der Broschüre. Begründung: drohende Verwechslungsgefahr mit dem Gemeindebrief wegen der Verwendung des Logos der Kirchengemeinde.
Das Logo der Kirchengemeinde aber beinhaltete den Schriftzug „EVANGELISCHE KIRCHE EITORF“. Ganz bewusst hatten wir uns davon deutlich abgesetzt und formulierten „EVANGELISCHE CHRISTEN EITORF“. Dieser Unterschied muss jedem Betrachter auffallen. Unsere Schrift wendet sich an alle evangelische Christen. In Eitorf gibt es drei evangelische Gemeinden: die evangelische Kirchengemeinde, die evangelische Freikirche mit Sitz in Gerressen und die Terebinthe. Darüber hinaus trägt der Gemeindebrief der Kirchengemeinde die Überschrift „Gemeindebrief“ mit Datum und Nummer der Ausgabe.
Zwischenzeitlich hatte das Presbyterium den Antrag auf Abberufung von Pfarrer Thumm gestellt, der Kreissynodalvorstand hatte erwartungsgemäß zugestimmt, und die Kirchenleitung hatte den Antrag auf dem Tisch. Um nicht weitere Zeit zu verlieren, verzichteten wir auf die Klage gegen die Verfügung. Wir überklebten die angemahnte Grafik auf der Titelseite und verteilten die Broschüre. Sie beinhaltete ja auch eine Gemeindeumfrage, in der widerlegt werden sollte, dass „weiteste Teile der Gemeinde“ (so die Kirchenleitung in einem Schreiben) „nicht mehr hinter Pfarrer Thumm stünden“.
Die Reaktion des Presbyteriums: im Schaukasten, im Internet und in zahlreichen Presseinformationen wurde veröffentlicht, die betreffende Broschüre „Wohin treibt unsere Kirche“ sei keine Veröffentlichung der Kirchengemeinde.
An dem – von mir für meine Arbeit benutzten – besagten Logo allerdings hatte die Kirchengemeinde keinerlei Nutzungsrechte. Das Presbyterium hatte zu keinem Zeitpunkt Nutzungsrechte erworben. Das Urheberrecht des Logos lag und liegt bei Frau Alonso. Das Nutzungsrecht hat sie ausschließlich mir für meine Arbeit übertragen.
Dies wurde dem Gericht von dem Presbyterium in der Antragsschrift, aufgrund deren die einstweilige Verfügung erlassen wurde, nicht mitgeteilt. Ob unter diesen Umständen die eidesstattliche Versicherung Bestand gehabt hätte, wenn das Verfahren durchgeführt worden wäre, ist mehr als zweifelhaft.
Am 3. November schrieb Frau Alonso einen Brief an die Kirchengemeinde. Sie untersagte der Gemeinde in diesem Schreiben die Nutzung des von ihr entworfenen Logos. Das Presbyterium reagierte umgehend: innerhalb von wenigen Tagen war das Logo aus dem Internet, den Presseveröffentlichungen, den Briefköpfen, etc. verschwunden. In einem kurzen Antwortbrief vom 30. November gestand Frau Henschel die unberechtigte Nutzung des Logos ein, verweigerte aber Zahlungen für die zwischenzeitlich unberechtigte Nutzung.
In krassem Gegensatz dazu steht das neuerliche Verhalten von Frau Henschel. Am 16.11. ließ sie durch RA Habermann „namens und in Vollmacht der Gläubigerin“ (Presbyterium) bei Gericht beantragen, gegen den Schuldner (Pfarrer Thumm) ein „Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft“ festzusetzen. Begründung: aus dem Inneren der Broschüre hätten auch die winzig kleinen Logos am oberen Seitenrand entfernt werden müssen.
Es sei darauf hingewiesen: das früher verwendete Logo, an dem die Kirchengemeinde keine Rechte hatte, lautete: „EVANGELISCHE KIRCHE EITORF. Der Schriftzug im Inneren der Broschüre besagt: EVANGELISCHE CHRISTEN EITORF. Eine Vergleichsebene, geschweige denn eine Verwechslungsgefahr mit dem Gemeindebrief, war also niemals vorhanden. Hinzu kommt: in Gemeindebriefen gab es nirgendwo eine Verwendung der besagten Grafik im Inneren des Briefes.
Wer in der Gemeinde mag sich durch eine solche Leitung vertreten fühlen, die in dieser Weise vorgeht und die die Rechte, den Ruf und die Würde des langjährigen Pfarrers der Gemeinde in dieser Art und Weise in Frage stellt?