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Disziplinarverfahren eingestellt

2011 Februar 25
von Rolf Thumm

Mit Verfügung der Kirchenleitung vom 5. August 2010 wurde ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet.

Hintergrund war, dass eine ganze Gruppe von Konfirmanden, unterstützt von ihren Eltern, auch nach meiner Beurlaubung darauf bestand, von mir und niemand anderem konfirmiert zu werden. Nach einer sechsmonatigen Odyssee der Konfirmandenfamilien in verschiedenen Kirchenkreisen – auf der Suche nach einer Kirche außerhalb Eitorfs – wurde schließlich in Osterrath (bei Düsseldorf) eine Kirchengemeinde gefunden, die bereit war, uns Asyl zu bieten. Das dortige Presbyterium stimmte – wie von der Juristin des Landeskirchenamtes gefordert – zu. Daraufhin wurde die Konfirmation auch dort – und generell – untersagt. Ich persönlich wurde mit weit reichenden disziplinarischen Konsequenzen bedroht für den Fall, dass ich die Gruppe konfirmiere.

Die Eltern organisierten schließlich eine Abschlussfeier für ihre Kinder, die meine Frau und ich auf Einladung der Familien mitgestalteten.

In der Folge gab es eine Anzeige des Superintendenten Corts gegen mich. Obwohl sie auf Hörensagen beruhte, wurde sie  – von ihm dramatisch ausgebaut zur „Belastung der ökumenischen Beziehungen“ – zusammen mit einem vermutlich von ihm veranlassten ganzseitigen Presseartikel („heimlich konfirmiert“ Stadtanzeiger) wegen des Abschlussgottesdienstes in St. Augustin zum Disziplinarverfahren geadelt. Der Superintendent hatte wohlgemerkt vor seiner „Meldung“ an das Landeskirchenamt keine Rücksprache mit mir gehalten.

Zahlreiche Zeugen wurden vorgeladen und mussten ausführliche Befragungen über sich ergehen lassen. Die Einvernahme der Zeugen war eine höchst einseitige Angelegenheit von Seiten der „Verhandlungsführerin“. Meine Frau und ich waren persönliche Zeugen in den Befragungen. Dabei hatte dieselbe Verhandlungsführerin mit ihrem Agieren in der Abberufungssache und mit einem Schreiben an Konfirmandeneltern das Dilemma persönlich zu verantworten: „Herr Pfarrer Thumm kann überall in der Kirche sein Amt als Pfarrer ausüben – außer zur Zeit in Eitorf.“, hatte sie an die Konfirmandeneltern geschrieben. Ein Konfirmandenvater drückte das in dem Verhör, in dem von ihr ausschließlich Belastendes gesucht wurde, so aus: „Die Tatsache, dass Sie, Frau D., die Untersuchung führen, ist absurd. Aber das ist Sache des Anwalts von Herrn Thumm nicht meine.“

Ein Jurist, befasst mit einer solch wichtigen Personalsache, hat nach meiner Auffassung zu gleichen Teilen eine doppelte Aufgabe: den Betroffenen belastende, aber auch entlastende Zusammenhänge zu suchen und offen zu legen. Letzteres habe ich in diesem Verfahren nicht erlebt.

Trotz intensiver Suche, die zahllose Christen unglaublich verunsicherten, fanden sich offenbar – außer der Aussage des Superintendenten und besagtem Presseartikel – keine weiteren belastenden Sachverhalte.

Mit Schreiben vom 17. Februar 2011 wurde mir in einer Zeile mitgeteilt, das Disziplinarverfahren sei eingestellt.

Die Anwaltskosten in den sieben Monaten waren immens. Von den Belastungen meiner Familie und den damit verbundenen Zukunftsängsten sei hier geschwiegen.

gez.
Rolf Thumm

Querverweis: Stellungnahme vom 26.08.2010

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