Ev. Verwaltungsgericht empfiehlt die Rehabilitation von Pfarrer Thumm
2011 Dezember 21
In einem Schreiben vom 12.12.2011 hinterfragt das Ev. Verwaltungsgericht die Richtigkeit der Abberufung von Pfarrer Thumm, sowie die Vorgehensweise der EKIR während des Abberufungsverfahrens. Zur gütlichen Einigung wird ein Vergleich vorgeschlagen, dem beide Parteien natürlich noch zustimmen müssen.
Eine Antwort
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Lieber Rolf Thumm,
schöner kann eine Klatsche nicht aussehen und dennoch ist es bitter zugleich, da man als Christenmensch gelernt hat, den Sieg zu verachten. So bleibt die Gratwanderung zwischen Recht haben und Recht einfordern und die Dinge sind soweit auf den Punkt gebracht. Von Ferne bewundere ich sehr dieses protestantische Stehvermögen, weil Recht doch Recht bleiben muss und die Händel, in die Sie verstrickt werden sollen, einfach unbegründet daher kommen. Dabei scheint der größte Mangel – wie nicht anders zu erwarten – von der ausgewiesenen Unprofessionalität des Landeskirchenamtes begründet zu sein, die sehr schnell fraternisieren um des Friedens willen. Glauben Sie mir als einer, die dort mehr als einen Strauß ausfechten musste und zuletzt als Pastorin aus diesem Verein austrat – wohl wissend, dass der Glaube auf anderer Basis lebt und webt und weiter trägt.
Meinen Respekt haben Sie.
Karin Kammann
Praxis für Coaching und Lebensberatung, Wachtendonk